Pfand jetzt auch auf Zahnpastatuben — Reform des Pfandgesetzes für Flüssigkeitsbehälter

In Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Getränkeangelegenheiten und dem Ausschuss zur Sicherstellung der Sicherheit von Sanitärprodukten arbeitete der Minister für Trank und Spiel einen Entwurf aus, der die von der BRD geschaffenen Ansätze für die Bepfandung von Getränkebehältern aufgreift und ausweitet. In der BRD fällt der Pfand nur auf Getränkebehälter an, die kohlensäurehaltige Getränke beinhalten. Innerhalb der AVS plant man eine Pfanderhebung auf sämtliche Getränkebehälter, um dem von der BRD geschaffenen Chaos ein Ende zu bereiten. Danach werden nicht nur Glas- und Kunststoffflaschen beim Kauf mit einem Pfand belegt, sondern auch Verbundverpackungen wie der Tetrapak, wenn sie genau einen oder weniger als einen Liter Flüssigkeit fassen, Joghurtbecher aus Kunststoff, deren Wand nicht dicker ist als 0,2 mm sowie Zahnpastatuben mit Schraubverschluss.

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Ab dem 1. Januar werden auch Zahnpastatuben mit einem Einwegpfand belegt.

Ab dem 1. Januar 2013 greift dieses einfache und überschaubare System beim Kauf von Waren, die in solchen Behältern aufbewahrt werden. Auf die Waren wird ein Einheitspfand in Höhe von 48 Euro-Cent erhoben, das bei der Rückgabe am Automaten erstattet wird.

Bis zum Jahr 2020 plant man, das erneuerte System auszuweiten und sämtliche Verpackungen, Behälter, Beutel und Säcke mit einem Pfand belegen. Dadurch soll erreicht werden, dass Bürger umweltbewusster mit Abfall umgehen und ihn der Entsorgung zuführen.